Dein Platz zum Feiern

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter

Die Webseiten "dein-platz-zum-feiern.de", "6ixty2.de" und "salonzurpetra.de" sowie die Lokalitäten
"6ixty2", Fichardstrasse 62 in 60322 Frankfurt am Main und
"SALON zur Petra", Taunusstrasse 78 in 63067 Offenbach am Main,
werden von

Dein Platz zum Feiern
Wallauer & Kelbler GbR
Inhaber: Frank Wallauer und Tatjana Kelbler

Taunusstrasse 78
63067 Offenbach
E-Mail: mail@dein-platz-zum-feiern.de

betrieben.

2. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen der Wallauer & Kelbler GbR gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Räumen und Flächen der vom Anbieter betriebenen Lokalitäten zur Durchführung von privaten und geschäftlichen Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Wallauer & Kelbler GbR. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Webseiten "dein-platz-zum-feiern.de", "6ixty2.de" und "salonzurpetra.de" und deren Produkte. Es können direkt von diesen Webseiten Verträge über die Vermietung von Räumlichkeiten in den vom Anbieter betriebenen Lokalitäten geschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Vertragspartner

Der Vertragspartner ist für die gemieteten Räume Veranstalter.

Der Vertragspartner hat während der Veranstaltung anwesend und für den Anbieter erreichbar zu sein. Ist der Vertragspartner während der Veranstaltung nicht anwesend, hat er gegenüber dem Anbieter einen bei der Veranstaltung anwesenden Verantwortlichen zu nennen.

4. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Nutzungsüberlassung der gebuchten Räume mit der vereinbarten Ausstattung zum vereinbarten Zeitraum. Die Räumlichkeiten inkl. Inventar, Geräte und Zubehör bleiben uneingeschränkt Eigentum des Anbieters.

Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.

5. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt im Falle der Online-Buchung durch die Annahme der Reservierung des Veranstalters durch den Anbieter zustande; diese sind die Vertragspartner. Jede Buchung, die über die Websiten „dein-platz-zum-feiern.de“ vorgenommen wird, stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzungsüberlassung der ausgewählten Räumlichkeit zum ausgewählten Zeitpunkt dar. Im Falle einer Anfrage via E-Mail (außerhalb der online-Buchung), kommt der Vertrag nach Angebotslegung durch den Anbieter und Vertragsannahme durch den Veranstalters zustande.

Das Veranstaltungsdetailformular ist spätestens 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung vollständig ausgefüllt an den Anbieter zu senden. Im Falle der Nichterfüllung hat der Anbieter das Recht, die Veranstaltung zu stornieren. Die Stornokosten trägt der Veranstalter.

6. Beschreibung der Veranstaltung/Besichtigung der Mieträumlichkeiten

Der Anbieter ist ständig bemüht, die auf den Webseiten "dein-platz-zum-feiern.de", "6ixty2.de" und "salonzurpetra.de" präsentierten und angebotenen Veranstaltungsräumlichkeiten korrekt zu beschreiben. Der Inhalt kann jedoch geringfügigen Änderungen unterliegen. Der Anbieter ist bemüht, diese Änderungen zu aktualisieren.

Die Besichtigung der Mieträumlichkeiten ist für Interessenten entweder zu einem vereinbarten Termin oder vor den Veranstaltungen mit Anmeldung möglich. Die möglichen Besichtigungstermine sind unserem Besichtigungskalender zu entnehmen.

7. Kosten/Preise

Für öffentliche und Firmenveranstaltungen gelten individuell vereinbarte Preise.


Für private Veranstalungen in der Location 6ixty2 gilt:

Der Preis für die Nutzungsüberlassung der jeweiligen Gast- und WC-Räume, die Reinigung (bei normaler Verschmutzung), die Licht- und Tontechnik, Strom, Wasser, Heizung beträgt 199,- € (brutto) zusätzlich zu dem vereinbarten Mindestumsatz sowie der Personalpauschale.


Barpersonal Pauschale: 100,- €
(ab Gesamtrechnung von 1800,- € entfällt diese Pauschale.)



Der Mindestumsatz an Getränken beträgt:

Freitag
Samstag
Sonntag - Donnerstag
Tag vor Feiertag
01.01. - 31.05.2024
1300,00 €
1500,00 €
1200,00 €
1300,00 €
01.06. - 31.08.2024
1100,00 €
1300,00 €
1000,00 €
1100,00 €
01.09. - 30.12.2024
1300,00 €
1500,00 €
1200,00 €
1300,00 €

und ist vom Veranstalter zu gewährleisten. Der Mindestumsatz kann entweder vom Veranstalter teilweise, komplett oder auch von den Gästen getragen werden. Wird der Mindestumsatz nicht erreicht, ist der Differenzbetrag vom Veranstalter zu zahlen.


Bitte beachten Sie, für den Silvesterabend gelten gesonderte Konditionen.

In der Miete der Gast- und WC-Räume ist die Nutzung sämtlicher vorhandener Möbel enthalten. Equipment, Catering und sonstige Serviceleistungen sind nicht in der Miete enthalten und werden gesondert berechnet.



Für private Veranstalungen in der Location SALON zur Petra gilt:

Der Preis für die Nutzungsüberlassung der jeweiligen Gast- und WC-Räume, die Reinigung (bei normaler Verschmutzung), die Licht- und Tontechnik, Strom, Wasser, Heizung beträgt 179,- € (brutto) zusätzlich zu dem vereinbarten Mindestumsatz sowie der Personalpauschale.


Barpersonal Pauschale: 100,- €
(ab Gesamtrechnung von 1800,- € entfällt diese Pauschale.)


Der Mindestumsatz an Getränken beträgt:

Freitag
Samstag
Sonntag - Donnerstag
Tag vor Feiertag
01.01. - 30.04.2024
1100,00 €
1200,00 €
1100,00 €
1100,00 €
01.05. - 31.07.2024
1000,00 €
1100,00 €
1000,00 €
1000,00 €
01.08. - 30.12.2024
1100,00 €
1200,00 €
1100,00 €
1100,00 €

und ist vom Veranstalter zu gewährleisten. Der Mindestumsatz kann entweder vom Veranstalter teilweise, komplett oder auch von den Gästen getragen werden. Wird der Mindestumsatz nicht erreicht, ist der Differenzbetrag vom Veranstalter zu zahlen.


Bitte beachten Sie, für den Silvesterabend gelten gesonderte Konditionen.

In der Miete der Gast- und WC-Räume ist die Nutzung sämtlicher vorhandener Möbel enthalten. Equipment, Catering und sonstige Serviceleistungen sind nicht in der Miete enthalten und werden gesondert berechnet.



Für alle Veranstaltungen in unseren Lokalitäten 6ixty2 und SALON zur Petra gilt: Der Differenzbetrag zum nicht erreichten Getränkemindestumsatz wird nicht in Form von Getränken am Ende der Veranstaltung vergütet.

8. Mietdauer

Die Mietdauer beträgt in der Bar 6ixty2 und SALON zur Petra 8 Stunden inkl. Auf-/Abbau und Dekorationen Ihrerseits, Freitags, Samstags und vor Feiertag jedoch bis max. 3 Uhr morgens. An allen weiteren Tagen bis max. 2 Uhr.

Darüber hinaus wird ein Overtime-Zuschlag von 20,- €/30 Minuten für jede weitere halbe Stunde vor 19 Uhr berechnet. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

9. Zahlungsmodalitäten

Die voraussichtliche Gesamtrechnung, bestehend aus:

- Miet- und Reinigungspauschale, ggf. Overtime
- Persönlichem Getränkebudget
(bei Getränkepauschalen: gewünschte Pauschale pro Person x angegebene Zahl der Gäste)
- gegebenenfalls Speisen
- gegebenenfalls gewünschten Verleihartikel (Technik, Buffetequipment, Möbel, Deko ect.)
- weiteren Servicekräfte (Buffetservice, Gläserabräumservice)
- Kaution (öffentliche Veranstaltungen und Veranstaltungen mit Gesellschaften unter 25 Jahren)
- weiteren vereinbarten Kosten

überweist der Veranstalter entweder unter Angabe der Location, des Datums der Veranstaltung, der Kunden- und Veranstaltungsnummer auf das Konto des Anbieters oder bezahlt die Gesamtrechnung am Tag seiner Veranstaltung in bar.

Der Betrag sollte spätestens drei Werktage vor Beginn der Veranstaltung aufs Konto des Anbieters eingegangen sein.

Zahlungen am Veranstaltungsdatum sind ausschließlich in bar zu entrichten! Zahlungen in elektronischer Form sind in den Locations nicht möglich.

Der gesamte vertraglich vereinbarte Preis ist unabhängig davon, ob die Räumlichkeiten oder die Ausstattung tatsächlich in dem vereinbarten Umfang vom Mieter genutzt wurden, in voller Höhe zu zahlen.

10. Bewirtung

Die gesamte Bewirtung der Speisen in den Räumen obliegt dem Anbieter. Das Mitbringen und der Verzehr eigener oder von einem Fremdcaterer gelieferter Speisen sind nach Rücksprache zulässig. Bei einem Fremdcaterer wird eine Cateringpauschale pro Person (max. jedoch 50,- €)berechnet. Für das Mitbringen eigener Speisen wird keine Gebühr berechnet. Der Veranstalter ist verpflichtet, Getränke vom Anbieter zu kaufen. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Getränke durch den Veranstalter oder seine Gäste sind unzulässig und wird in solchen Fällen dem Veranstalter ein Beitrag zur Deckung der Kosten ("Korkgeld") berechnet. Ausnahmeregelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, die auch eine entsprechende Kostenregelung ("Korkgeld") einschließt.

11. Benutzung von Equipment und technischen Einrichtungen

Bei der Übergabe von Equipment und technischen Einrichtungen an den Veranstalter zur Benutzung während der Veranstaltung, sind diese vom Veranstalter auf Vollständigkeit, Sicherheit und korrekte Funktionsweise zu überprüfen. Equipment und technische Einrichtungen gelten als einwandfrei übernommen, wenn sie bei der Übernahme vom Veranstalter nicht beanstandet werden. Weisen sich nach Nutzung durch den Veranstalter Schäden auf, so erfolgt eine Reparatur bzw. ein Neukauf auf Kosten des Veranstalters. Die technische Einrichtung (Musikanlage, Beamer, Plattenspieler, CD-Player usw.) ist grundsätzlich vom Veranstalter zu bedienen, soweit im Einzelfall keine andere Regelung getroffen wird.

12. Hausrecht

Der Anbieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch beauftragte Personen betreten zu lassen.

13. Haftung des Veranstalters

Soweit bis zum Beginn der Veranstaltung vom Veranstalter keine Beanstandungen erhoben sind, gelten Mieträume und Einrichtungen als vom Veranstalter in ordnungsgemäßem Zustand übernommen.

Die genutzten Räume sowie das Anwesen mit seinen Einrichtungen sind pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. Es ist alles zu vermeiden, was zu einer Beschädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung beitragen könnte. Die Räume sind nach Beendigung der Veranstaltung in dem Zustand zurückzugeben, in welchem sie dem Veranstalter überlassen wurden.

Der Veranstalter hat dem Anbieter alle während der Mietzeit eintretenden Schäden, Defekte oder Verluste unverzüglich anzuzeigen.

Eventuell entstehende Defekte an Geräten und Beschädigungen oder Verluste an den Einrichtungsgegenständen und an den Räumlichkeiten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Für Beschädigungen und Verluste an der Mietsache und dem Gebäude, der dazugehörigen Einrichtungen und Anlagen sowie Sach- und Personenschäden, einschließlich etwaiger Folgeschäden, ist der Veranstalter ersatzpflichtig, soweit diese Schäden von ihm oder den zu seiner Veranstaltung gehörenden Gäste oder von Dritten (z.B. Caterer, DJ, Musiker, Künstler ect.) schuldhaft verursacht werden, die sich mit seinem Wissen und mit seiner Duldung oder auf seine Veranlassung hin in den Mieträumen aufhalten. Der Veranstalter trägt auch für seine Besucher gegenüber dem Anbieter das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände oder Materialien, die sie in den allgemein zugänglichen Räumen des Hauses und in den Veranstaltungsräumen hinterlassen haben.

Der Veranstalter ist verpflichtet, zur Abdeckung der vorgenannten Risiken eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen des Anbieters nachzuweisen. Der Veranstalter stellt den Anbieter von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung von Dritten gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden, frei.

14. Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist jedoch – soweit Satz 4 bzw. 5 nicht eingreifen – beschränkt auf Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Veranstalters hin bemüht sein, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Anbieter auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung vom Anbieter oder einem Erfüllungsgehilfen des Anbieters verursacht wurde. Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die wesentlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen, haftet der Anbieter auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung vom Anbieter oder einem Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden und der Höhe nach zudem auf € 20.000 für Personenschäden und auf € 5.000 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt.

Soweit dem Veranstalter entgeltlich oder unentgeltlich einen Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Anbieter nur nach Maßgabe von Satz 1.

Der Veranstalter ist verpflichtet, die vorstehend aufgeführten Haftungsbegrenzungen mit Wirkung für den Anbieter – in Form eines Vertrages zugunsten Dritter – auch mit den Teilnehmern der Veranstaltung zu vereinbaren.

15. Verlust oder Beschädigung von Sachen des Veranstalters

Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen des Anbieters. Der Anbieter übernimmt für den Verlust, den Untergang oder für die sonstige Beschädigung keine Haftung, es sei denn, dem Anbieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Veranstalter ist verpflichtet, diese Haftungsbegrenzung mit Wirkung für den Anbieter – in Form eines Vertrages zugunsten Dritter – auch mit den Teilnehmern der Veranstaltung zu vereinbaren.

Um Beschädigungen vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Anbieter ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Anbieter abzustimmen.

Vom Veranstalter mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter dem nicht nach, darf der Anbieter die Entfernung und Lagerung auf Kosten und Risiko des Veranstalters vornehmen. Fundsachen werden nur auf Anfragen, Risiko und Kosten des Veranstalters nachgesandt. Der Anbieter bewahrt zurückgelassene Sachen auf das Risiko des Veranstalters zwölf Monate auf. Die dadurch entstehenden Kosten fallen dem Veranstalter zur Last. Eine Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.

16. Ausfall der Veranstaltung

Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner die ihm bis dahin entstandenen Kosten selbst. Der Ausfall oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer fällt nicht unter den Begriff höherer Gewalt.

17. Kündigungsrecht

Der Anbieter hat das Recht, den Veranstaltungsvertrag zu kündigen, wenn durch die Veröffentlichung oder die Umstände der geplanten Veranstaltung wesentliche Interessen des Anbieters beeinträchtigt werden, oder der Anbieter berechtigten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder der Gäste zu gefährden droht. In diesem Fall stehen dem Veranstalter keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter zu.

18. Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung

Der Vertragspartner kann die Buchung seiner Veranstaltung ohne Entrichtung einer Stornogebühr innerhalb von acht Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform ausschießlich per E-Mail widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der E-Mail-Reservierungsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

E-Mail: stornierung@dein-platz-zum-feiern.de

Wenn der Veranstalter während dieser Frist von acht Tagen die Details über das Online Formular sendet und dann die Buchung seiner Veranstaltung innerhalb von dieser Frist widerruft, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 80,- €.

19. Stornierung/Stornierungskosten

Mit der E-Mail-Reservierungsbestätigung ist die Räumlichkeit zu dem vereinbarten Termin gebucht. Die Buchung der Veranstaltung kann jederzeit storniert werden. Die Stornierung ist zu richten an:

E-Mail: stornierung@dein-platz-zum-feiern.de


Für die Locations 6ixty2 und SALON zur Petra fallen pauschal folgende Stornierungskosten ausgehend vom vertraglich festgelegten Getränkemindestumsatz / Festpreis und des Rücktrittszeitpunktes an:

Nach Ablauf der Widerrufsfrist
- bis 42 Tage vor der Veranstaltung sind Stornokosten i. H. 20 % zu zahlen.
- von 41 Tagen bis 28 Tagen vor der Veranstaltung sind Stornokosten i. H. 35 % zu zahlen.
- von 27 Tagen bis 14 Tagen vor der Veranstaltung sind Stornokosten i. H. 50 % zu zahlen.
- von 13 Tagen bis 4 Tagen vor der Veranstaltung sind Stornokosten i. H. 75 % zu zahlen.
- ab 3 Tage vor der Veranstaltung sind Stornokosten i. H. 95% zu zahlen.


Bei Nichterscheinen oder Stornierung nach dem Veranstaltungstermin fallen pauschal 95% Entschädigungskosten ausgehend vom vetraglich festgelegten Getränkemindestumsatz und 95% Entschädigungskosten für die entfallene Nutzungsüberlassung der Räumlichkeiten an.

20. Sonderwiderrufsrecht

Ist bei der Reservierung der Veranstaltung der Veranstaltungsbeginn in weniger als 21 Tagen, muss die Buchung schriftlich von beiden Seiten bestätigt werden. Der Vertragspartner kann die Buchung seiner Veranstaltung innerhalb von drei Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform ausschließlich per E-Mail widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt der E-Mail-Reservierungsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Nach Ablauf der Dreitagesfrist gilt die Veranstaltung als fest gebucht und kann nur mit den Stornokosten gemäß Punkt 19 dieser AGB widerrufen werden.

21. Nebenabreden/Gerichtsbarkeit/Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen und haben keine Gültigkeit.

Bei Verträgen mit in- sowie ausländischen Vertragspartnern gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Frankfurt am Main.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu setzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt. Die gilt entsprechend für Regelungslücken.

Stand: 1. April 2011
Update: 07. Janaur 2023

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